Compliance

Wie Consentaur DSGVO und TDDDG umsetzt

Diese Seite beschreibt konkret, wie Consentaur die Anforderungen von DSGVO und TDDDG an Cookies technisch umsetzt. Sie dient Ihnen als Referenz und als Unterlage, die Sie Ihrem Datenschutzbeauftragten, Ihrer Rechtsberatung oder einer Aufsichtsbehörde vorlegen können.

Eine allgemeine Einführung in die Rechtslage finden Sie in unserem Ratgeber zu den Cookie-Regeln.

Blockierung bis zur Einwilligung

Nach § 25 TDDDG dürfen Informationen auf dem Endgerät Ihrer Besucher nur gespeichert oder ausgelesen werden, wenn diese eingewilligt haben. Ausgenommen ist, was für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. Consentaur setzt das um, indem Scripts von Drittanbietern blockiert bleiben, bis der Besucher eine Entscheidung getroffen hat.

Wenn das Consentaur-Script auf Ihrer Website lädt, passiert Folgendes:

  1. Scripts, die einer Cookie-Kategorie zugeordnet sind (Statistik, Marketing, Präferenzen), werden beim Laden der Seite automatisch blockiert.
  2. Der Besucher sieht ein Cookie-Banner und kann alle Cookies akzeptieren, alle ablehnen oder einzelne Kategorien wählen.
  3. Erst nach einer aktiven Einwilligung werden die Scripts der gewählten Kategorien ausgeführt.
  4. Notwendige Cookies (Sitzung, Sicherheit, Grundfunktionen) werden nie blockiert, da sie keine Einwilligung erfordern.

„Alle ablehnen“ steht immer auf der ersten Ebene des Banners, neben „Alle akzeptieren“ und in gleicher Größe und Gestaltung. Die Schaltfläche lässt sich nicht ausblenden. Es gibt keine vorausgewählten Kästchen und keine Cookie-Wall.

Einholen der Einwilligung

Eine wirksame Einwilligung nach der DSGVO muss freiwillig, für den bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich erteilt werden, und sie muss widerrufen werden können. Consentaur unterstützt alle fünf Anforderungen:

Freiwillig
Besucher können alle Cookies ohne Nachteile ablehnen. „Alle ablehnen“ steht immer auf der ersten Ebene des Banners.
Bestimmt
Die Einwilligung wird pro Kategorie erteilt (Statistik, Marketing, Präferenzen). Besucher wählen genau, was sie erlauben.
Informiert
Das Banner erklärt, wofür die einzelnen Kategorien stehen. Ihre Website kann auf eine Cookie-Richtlinie mit Angaben zu jedem Cookie verlinken.
Unmissverständlich
Die Einwilligung erfordert eine aktive Handlung (Klick). Keine vorausgewählten Kästchen, keine Einwilligung durch Weitersurfen.
Widerrufbar
Besucher können ihre Einwilligung jederzeit ändern oder widerrufen, über einen Link zu den Cookie-Einstellungen, den Sie auf Ihrer Website platzieren, etwa im Footer.

Einwilligungsnachweis

Nach der DSGVO müssen Sie nachweisen können, dass eine Einwilligung vorliegt. Consentaur protokolliert jede Entscheidung mit diesen Daten:

Was wir speichern:

  • Zeitpunkt der Entscheidung
  • Welche Kategorien akzeptiert oder abgelehnt wurden
  • Art der Entscheidung (alle akzeptieren, alle ablehnen, individuelle Auswahl)
  • Einwilligungsversion (für welche Anbieter und Kategorien die Einwilligung galt)
  • Sprache und Gerätetyp
  • Eine zufällige Einwilligungs-ID (siehe unten)

Was wir nicht speichern:

  • IP-Adressen
  • User-Agent-Strings
  • Cookies oder Browserverlauf
  • Referrer-Daten
  • Keine direkt identifizierenden personenbezogenen Daten

Einwilligungs-ID: Das Banner erzeugt im Browser des Besuchers eine zufällige ID und speichert sie zusammen mit der Auswahl im Einwilligungs-Cookie. Dieselbe ID wird mit jedem Nachweis übermittelt, sodass sich die Entscheidungen eines Besuchers finden und belegen lassen. Die ID wird nicht aus IP-Adresse oder Browser abgeleitet und ist auf jeder Website eine andere. Sie bleibt eine pseudonyme Kennung, deshalb verarbeiten wir die Nachweise als personenbezogene Daten nach unserem Auftragsverarbeitungsvertrag.

Neue Einwilligung bei Änderungen: Das Banner fragt nach 12 Monaten erneut, und wenn auf Ihrer Website neue Anbieter oder Kategorien von Cookies hinzukommen.

Einwilligungsnachweise werden 24 Monate gespeichert und danach automatisch gelöscht. In den Tarifen Growth und Business sehen Sie das Einwilligungsprotokoll in Ihrem Dashboard.

Automatischer Cookie-Scanner

Damit die Kategorien stimmen, scannt Consentaur Ihre Website regelmäßig. Der Scan läuft in drei Schritten:

  1. HTTP-Scan: Wir rufen Ihre Seiten ab und erfassen Cookies aus den Set-Cookie-Headern.
  2. Browser-Scan: Wir laden Ihre Website in einem Headless-Browser, um auch Cookies zu erfassen, die per JavaScript oder von Drittanbieter-Scripts gesetzt werden.
  3. Einordnung: Gefundene Cookies werden mit einer Datenbank von über 2.000 bekannten Cookies abgeglichen. Unbekannte Cookies werden anhand von Mustern eingeordnet und lassen sich manuell ändern.

Der Scan läuft automatisch, je nach Tarif täglich oder wöchentlich, und Sie werden benachrichtigt, wenn neue Cookies auftauchen.

Google Consent Mode v2

Consentaur unterstützt Google Consent Mode v2 und übermittelt die Einwilligungssignale automatisch an Google Analytics und Google Ads. So erfüllen Sie die Vorgaben von Google für Traffic aus dem EWR, ohne etwas manuell einzurichten.

Eine technische Erklärung finden Sie in unserem Ratgeber zu Google Consent Mode v2.

Speicherung und Verarbeitung

  • Consentaur wird von der Uneven Bits ApS entwickelt, einem dänischen Unternehmen mit Sitz in Kopenhagen.
  • Einwilligungsnachweise sind pro Website getrennt, die Besucher-ID lässt sich also nicht websiteübergreifend nutzen.
  • Wir verkaufen keine Einwilligungsdaten und geben sie nicht an Dritte weiter.
  • Einwilligungsnachweise werden 24 Monate gespeichert. Wenn Sie Ihr Konto löschen, werden die Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht.

Alle Details zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Was Consentaur nicht abdeckt

Consentaur übernimmt die technische Umsetzung der Cookie-Einwilligung. Einige Teile des Datenschutzes liegen außerhalb unseres Produkts:

  • Ihre Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie (rechtliche Beratung)
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit Ihren übrigen Dienstleistern
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten in anderen Systemen
  • IAB TCF (für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen nicht relevant)

Lassen Sie im Zweifel rechtlich prüfen, ob Ihre gesamte Datenverarbeitung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Häufige Fragen

Garantiert Consentaur, dass meine Website DSGVO-konform ist?

Consentaur übernimmt die technische Seite der Cookie-Einwilligung: Blockierung bis zur Einwilligung, Auswahl nach Kategorien, Einwilligungsnachweis und automatischer Scan. Ob Ihre Website insgesamt datenschutzkonform ist, hängt auch von Ihrer Datenschutzerklärung, Ihren Auftragsverarbeitungsverträgen und Ihrer übrigen Datenverarbeitung ab. Lassen Sie Ihre konkrete Situation im Zweifel rechtlich prüfen.

Wie lange werden Einwilligungen gespeichert?

Einwilligungsnachweise werden 24 Monate gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wenn Sie Ihr Konto löschen, werden Ihre Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Kann ich Einwilligungen gegenüber einer Aufsichtsbehörde nachweisen?

Ja. Consentaur protokolliert jede Entscheidung in allen Tarifen, mit Zeitpunkt, gewählten Kategorien und Banner-Version. In den Tarifen Growth und Business sehen Sie das Einwilligungsprotokoll in Ihrem Dashboard und können es als Nachweis verwenden.

Unterstützt Consentaur IAB TCF?

Nein. IAB TCF (Transparency & Consent Framework) ist ein Standard der Werbebranche für programmatische Werbung und keine gesetzliche Pflicht. Relevant ist er vor allem für große Publisher und Werbenetzwerke. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist er nicht nötig: Die Einwilligung über Consentaur deckt die Anforderungen von DSGVO und TDDDG an Cookies ab.

Was passiert mit den Einwilligungsnachweisen, wenn ich mein Konto lösche?

Die Daten werden innerhalb von 30 Tagen nach der Kontolöschung von unseren Servern gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Cookie-Banner jetzt einrichten

In 5 Minuten startklar. Der kostenlose Tarif enthält Einwilligungsnachweis und automatischen Cookie-Scan.

Kostenloses Konto erstellen